Ein klares Aushängeschild für einen Gastrobetrieb sind seine wohlverdienten Sterne. Doch was passiert, wenn der Sternekoch das Restaurant verlässt?
Diese Frage wurde unlängst in einem Rechtsstreit zwischen Harald Wohlfahrt, Deutschlands dienstältestem Drei-Sterne-Koch, und Heiner Finkbeiner, Hotelinhaber der Traube Tonbach geklärt.
Man sollte meinen, die Sterne gebühren dem Koch: Wohlfahrt bescherte seinem langjährigen Arbeitsplatz „Michelin“-Sterne und anders als angenommen blieben diese dem Restaurant auch nach seinem Verlassen erhalten. Denn die Sterne werden nicht dem Koch selbst, sondern dem Restaurant verliehen. Allerdings sollte sich ein betroffenes Restaurant dabei nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen. Jährlich werden die Sterne neu vergeben und im Restaurantführer „Guide Michelin“ veröffentlicht. So stellt der Abschied eines Sterne-Kochs auch immer eine Hürde dar, die es zu überwinden gilt. Und in Fällen wie dem von Wohlfahrt und Finkbeiner wird dann von den Testessern natürlich besonders aufmerksam geschaut.