Dem einen jagt es einen Schauer über den Rücken, der andere sieht ein riesiges Vermarktungspotenzial: Essbare Insekten. Weltweit gibt es mehr als 1900 Arten davon. Vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika gehören sie schon seit Jahrtausenden zu den typischen Nahrungsmitteln. Auch in Europa zeigt sich ein wachsender Trend und den sollte das Gastgewerbe gut beobachten. Raffiniert zubereitet zeigen Fernsehshows, Kochkurse und Szenerestaurant wie schmackhaft und gesund Würmer, Heuschrecken und Co. sein können. So stellt sich für Gastronomen die Frage: Sind Insekten die neue Zukunft der Nahrungsmittelindustrie?
Die Vorteile liegen klar auf der Hand und überzeugen auch Skeptiker sehr schnell. So enthalten die Krabbeltiere hochwertiges Eiweiß, Fett mit hohem Anteil an gesättigten Fettsäuren, Vitamine und Mineralstoffe. Auch die Agrarindustrie sieht hier ihren Nutzen und wittert ein enormes Potenzial für die nachhaltige Landwirtschaft. Denn laut der Welternährungsorganisation benötigen Heuschrecken für ihre Zucht und Produktion zwölfmal weniger Futter als für die vergleichbare Menge an Rindfleisch. Wasser- und Flächenverbrauch sinken genauso wie die ausgestoßene Treibhausgasmenge.
Doch dieser Trend hat noch seine Tücken. So ist die Rechtslage für den Verkauf von essbaren Insekten noch recht unklar und führte in Düsseldorf zu folgendem Fall:
Die Restaurantkette „Mongo’s“ soll in ihrem Düsseldorfer Standort 300 Gramm Heuschrecken, 500 Gramm Grillen und ein Kilogramm Mehlwürmer gelagert haben. Diese wurden dem Inhaber Spirion Soukas 2013 von Veterinärämtern zum unbedenklichen Verzehr bescheinigt.
Allerdings erfolgte eine Anzeige durch die Düsseldorfer Lebensmittelbehörde. Durch deren Begründung untersagte das zuständige Amtsgericht dem Inhaber vorerst das Lagern und Zubereiten der Insekten, gefolgt von einem Strafbefehl von 5.000 €. Soukas legte Einspruch ein, das Gericht entschied sich daraufhin für eine Strafe von 2.500 €, die an die Düsseldorfer „Tafel“ zu spenden ist.
Ausschlaggebend für das Urteil sind gesundheitliche Bedenken. „Es geht darum, dass Sie nicht wissen, ob die Insekten mit Schädlingsbekämpfungsmitteln behandelt wurden. Dadurch könnten sie zur Gesundheitsgefahr werden“ erklärte die Richterin.
Die kleinen Tierchen gelten zudem als Krankheitsüberträger, können durch den Trocknungsprozess hohe Gehalte an Mykotoxinen aufweisen und benötigen adäquate Hygienebedingungen. Sowohl ein präzises Erhitzen als auch Kühlen ist unerlässlich für eine mikrobiologische Unbedenklichkeit.
Erst ab dem 1. Januar 2018 wird voraussichtlich die neue Europäische Novel Food Verordnung in Kraft treten. Sie lässt jede Insektenart erst nach einer intensiven Unbedenklichkeitsprüfung als Lebensmittel zu. Da verschiedene Arten bereits außerhalb Europas ohne gesundheitliche Schwierigkeiten konsumiert werden, ist eine vereinfachte Zulassung für diese im Gespräch.
So lange wird das Anbieten von essbaren Insekten ein kleiner, rechtlicher Drahtseilakt für Gastronomien in Deutschland sein.