Die Festlegung des Mindestlohns ist für viele Arbeitgeber noch lange kein Grund, diesen auch zu zahlen. Das beweisen die Kontrolleure des Zolls.
Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls überwacht durch unangemeldete Besuche Arbeitgeber bezüglich Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigungen und Einhaltung des Mindestlohns. Letzterer beträgt 8,84 Euro und wurde laut Süddeutscher Zeitung in 2.433 Fällen nicht eingehalten. Diese Summe ergaben die Kontrollen aus dem ersten Halbjahr dieses Jahres. Sie liegt um 771 Fälle höher als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Zurückzuführen ist der enorme Anstieg durch die deutliche Erhöhung der Kontrollen auf insgesamt 27.323. In 2016 gab es nur 19.564, also knapp 40 Prozent weniger. Der Kritik am Zoll bezüglich seiner jährlich sinkenden Kontrollen wirkte man hier offensichtlich konkret entgegen.
Durch die derzeit wirtschaftlich schwierige Lage im Gastgewerbe wird es hier vermutlich ebenfalls zahlreiche Fälle geben. Sollten Sie sich einmal in solch einer Lage befinden, beraten wir Sie gerne zu unserem Rechtsschutz für die Hotelbranche.