Ungeahnte Gefahren lauern in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, die sich z.B. in Kraftwerken finden. Aber auch kleinere Anlagen, wie u.a. in Hotels, sind betroffen.
Das dort verdampfende Wasser kann zum Überträger von Legionellen werden, wenn es eingeatmet wird. Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die zur Vermehrung bestimmte Voraussetzungen benötigen. Diese Bedingungen finden sich u.a. in den wohltemperierten Kühlanlagen, wenn sich diese in schlechtem Zustand befinden. Gebildete Biofilme und starke Ablagerungen sind ein optimaler Nährboden für die gefährlichen Erreger. Die Legionärskrankheit (Legionellen-Pneumonie) kann hier die Folge sein. Sie äußerst sich in einer schweren Lungenentzündung und kann im schlimmsten Falle tödlich enden. 2013 waren in Warstein 160 Krankheitsfälle bekanntgeworden, davon zwei mit Todesfolge.
Um die legionellenhaltigen Aerosole gar nicht erst auftreten zu lassen hat der Bundesrat am 22. März 2017 die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) beschlossen. Diese Verordnung führt erstmals umfangreiche Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten ein, die genauestens protokolliert werden müssen. Sie sieht eine 14-tägige, betriebsinterne Prüfung vor. Alle drei Monate soll eine externe Laboruntersuchung vorgenommen werden, alle fünf Jahre eine Sachverständigenprüfung. Ebenfalls muss die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser dieser Anlagen geprüft werden. Gegenüber dem Referentenentwurf von 2016 wurde die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) an sehr vielen Stellen gekürzt und vereinfacht.
Die Verordnung betrifft in Deutschland mehr als 30.000 Anlagen. Deshalb gilt hier die Empfehlung allen Betreibern, sich frühzeitig an geeignete Dienstleister zu wenden, da der Andrang bei Laboren und Sachverständigen stark zunehmen wird.