Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss im EU-Parlament stimmte kürzlich der Acrylamid-Verordnung zu. Diese ist auch als „Pommes-Verordnung“ bekannt und war sehr umstritten. Doch nun tritt sie Anfang des nächsten Jahres in Kraft und soll so für mehr Sicherheit in der Nahrungsindustrie sorgen. Denn: Acrylamid erhöht laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Krebsrisiko. Gebildet wird der Stoff unter anderem in kohlenhydratreichen, stark erhitzten Lebensmitteln. So zum Beispiel Chips, Bratkartoffeln oder Pommes. Gastronomen bangten hier vor strengen Maßnahmen, die ihr Geschäft maßgeblich erschweren würden. Doch nun ist Aufatmen angesagt.
Mario Pulker, österreichischer Gastronomie-Fachverbandsobmann, äußerte sich zu der Abstimmung wie folgt: „Ich bin der Ansicht, dass die Acrylamidverordnung nach wie vor stark auslegungsbedürftig ist. Durch anschauliche Beispiele aus der Praxis konnten wir die Kommission jetzt überzeugen, für die Vollzugsbehörden verbindliche ‚Guidelines‘ zu erstellen und so eine möglichst unbürokratische Vollziehung garantieren. Der Empfehlungscharakter der Bestimmungen soll darin klar zum Ausdruck kommen. Retrospektiv betrachtet kann man sagen, dass die Gastronomie mit einem blauen Auge davongekommen ist. Die von der Kommission ursprünglich geplanten Laboruntersuchungen, zur Feststellung der verpflichtenden Acrylamidgrenzwerte, konnten wir zum Glück verhindern. Jetzt ist entscheidend, dass die Verordnung durch das Gesundheitsministerium möglichst praxisnah vollzogen wird und insbesondere, dass klargestellt ist, dass keine Strafen verhängt werden.“