Der Mindestlohn im Visier des Zolls
Die Festlegung des Mindestlohns ist für viele Arbeitgeber noch lange kein Grund, diesen auch zu zahlen. Das beweisen die Kontrolleure des Zolls. Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls überwacht durch unangemeldete Besuche Arbeitgeber bezüglich Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigungen und Einhaltung des Mindestlohns. Letzterer beträgt 8,84 Euro und wurde laut Süddeutscher Zeitung in 2.433 Fällen nicht eingehalten. Diese…